Unternehmensspezifische Anzahl und Pflichten der Brandschutzhelfer im Unternehmen: Gesetzliche Vorgaben, Schulungen sowie Aufgabenverteilung

In jedem Unternehmen hat der Brandschutz oberste Priorität, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch den Schutz von Sachwerten zu gewährleisten. Ein entscheidender Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes ist die Benennung von Brandschutzhelfern, die im Brandfall eine entscheidende Rolle spielen. Doch was genau sind ihre Aufgaben? Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen? Und welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten? In diesem Blogbeitrag werden alle relevanten Aspekte rund um das Thema Brandschutzhelfer ausführlich beleuchtet.

Gesetzliche Grundlagen für Brandschutzhelfer

Die Verpflichtung zur Benennung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Beschäftigte für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter zu benennen. Ergänzend dazu geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) detaillierte Anforderungen vor, um den betrieblichen Brandschutz sicherzustellen.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen?

Laut DGUV Information 205-023 und den Vorgaben der ASR A2.2 sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer bei mindestens 5 % der Belegschaft liegen. Allerdings kann der tatsächliche Bedarf durch eine Gefährdungsbeurteilung höher ausfallen, insbesondere wenn:

  • eine erhöhte Brandgefährdung durch Arbeitsprozesse oder Materialien besteht
  • sich viele Personen gleichzeitig in der Arbeitsstätte aufhalten (z. B. in Veranstaltungsstätten oder Großraumbüros)
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind (z. B. in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern)
  • die Arbeitsstätte eine große räumliche Ausdehnung aufweist, wodurch längere Evakuierungszeiten entstehen können

Faktoren für einen erhöhten Bedarf an Brandschutzhelfern

Neben der Grundregel von 5 % der Beschäftigten müssen Unternehmen auch bestimmte betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Schichtbetrieb: In Unternehmen mit mehreren Schichten muss sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind.
  • Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen: Damit der Brandschutz zu jeder Zeit gewährleistet ist, sollten Unternehmen eine Reserve einplanen.

Zusätzliche Verantwortliche für den Brandschutz

In Unternehmen mit höherer Brandgefährdung oder komplexeren Betriebsstrukturen sind zusätzlich zu den Brandschutzhelfern weitere Verantwortliche erforderlich:

  • Brandschutzbeauftragte: Übernimmt die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz, schult Mitarbeiter und koordiniert Maßnahmen mit Behörden.
  • Evakuierungshelfer: Unterstützt bei der sicheren Evakuierung der Mitarbeiter und weist Sammelpunkte zu.
  • Sicherheitsbeauftragte: Überwacht Sicherheitsmaßnahmen, führt regelmäßige Begehungen durch und identifiziert potenzielle Brandrisiken.

Gemäß DGUV Vorschrift 1 muss in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bei Unternehmen mit mittlerer Gefährdung sollten ab 150 Beschäftigten mindestens drei Sicherheitsbeauftragte vorhanden sein.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzhelfer

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers sind in der ASR A2.2 klar definiert. Sie umfassen sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch konkrete Handlungen im Brandfall:

  • Vorbeugender Brandschutz:
    • Regelmäßige Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
    • Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen
    • Sensibilisierung der Kollegen für sicheres Verhalten
  • Verhalten im Brandfall:
    • Alarmierung der Feuerwehr und Einleitung der Evakuierung
    • Nutzung von Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
    • Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
    • Sicherstellung, dass alle Personen das Gebäude sicher verlassen

Best Practices für Brandschutz in großen Unternehmen

In größeren Konzernen ist es sinnvoll, ein Brandschutz-Team zu etablieren, das aus mehreren Verantwortlichen besteht. Eine klare Aufgabenverteilung kann den betrieblichen Brandschutz effizienter gestalten:

  • Brandschutzbeauftragter: Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz, Durchführung von Schulungen, Koordination mit Behörden
  • Brandschutzhelfer: Durchführung praktischer Maßnahmen, Alarmierung im Brandfall, Nutzung von Feuerlöschern
  • Evakuierungshelfer: Unterstützung bei der sicheren Evakuierung der Mitarbeiter, Anweisung von Sammelpunkten
  • Sicherheitsbeauftragter: Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Begehungen und Identifikation von Brandrisiken

Ein gut organisiertes Team kann Notfallsituationen besser bewältigen und sorgt für eine koordinierte Brandbekämpfung und Evakuierung.

Schulung und Qualifikation von Brandschutzhelfern

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt in einer Schulung, die theoretische und praktische Inhalte kombiniert. Diese Schulung umfasst:

  • Grundlagen des Brandschutzes: Brandentstehung, Brandverhalten von Materialien
  • Arten von Feuerlöschern und deren richtiger Einsatz
  • Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Räumung, Unterstützung bei der Evakuierung
  • Praktische Feuerlöschübung: Umgang mit Feuerlöschern unter realitätsnahen Bedingungen

Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?

Um sicherzustellen, dass Brandschutzhelfer stets einsatzbereit sind, wird eine regelmäßige Unterweisung empfohlen. Laut DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 sollte die Schulung spätestens alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung oder hohem Personalwechsel kann eine häufigere Schulung sinnvoll sein.

Darf der Arbeitgeber selbst Brandschutzhelfer sein?

Ja, ein Arbeitgeber kann diese Aufgabe selbst übernehmen, wenn er über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. Dies kann besonders in kleinen Unternehmen eine praktikable Lösung sein. Allerdings muss er in diesem Fall nachweisen, dass er alle Anforderungen erfüllt und im Brandfall entsprechend geschult und handlungsfähig ist.

Betrieblicher Brandschutz: Der Brandschutzhelfer als unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme

Die Benennung und Schulung von Brandschutzhelfern sind essenzielle Maßnahmen, um den betrieblichen Brandschutz zu gewährleisten und die Sicherheit von Mitarbeitern zu verbessern. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie ausreichend geschulte Brandschutzhelfer haben, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und im Notfall richtig handeln zu können. Durch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung und Fortbildung kann der betriebliche Brandschutz kontinuierlich optimiert und an neue Herausforderungen angepasst werden.

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