In jedem Unternehmen hat der Brandschutz oberste Priorität, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch den Schutz von Sachwerten zu gewährleisten. Ein entscheidender Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes ist die Benennung von Brandschutzhelfern, die im Brandfall eine entscheidende Rolle spielen. Doch was genau sind ihre Aufgaben? Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen? Und welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten? In diesem Blogbeitrag werden alle relevanten Aspekte rund um das Thema Brandschutzhelfer ausführlich beleuchtet.
Die Verpflichtung zur Benennung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Beschäftigte für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter zu benennen. Ergänzend dazu geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) detaillierte Anforderungen vor, um den betrieblichen Brandschutz sicherzustellen.
Laut DGUV Information 205-023 und den Vorgaben der ASR A2.2 sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer bei mindestens 5 % der Belegschaft liegen. Allerdings kann der tatsächliche Bedarf durch eine Gefährdungsbeurteilung höher ausfallen, insbesondere wenn:
Neben der Grundregel von 5 % der Beschäftigten müssen Unternehmen auch bestimmte betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:
In Unternehmen mit höherer Brandgefährdung oder komplexeren Betriebsstrukturen sind zusätzlich zu den Brandschutzhelfern weitere Verantwortliche erforderlich:
Gemäß DGUV Vorschrift 1 muss in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bei Unternehmen mit mittlerer Gefährdung sollten ab 150 Beschäftigten mindestens drei Sicherheitsbeauftragte vorhanden sein.
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers sind in der ASR A2.2 klar definiert. Sie umfassen sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch konkrete Handlungen im Brandfall:
In größeren Konzernen ist es sinnvoll, ein Brandschutz-Team zu etablieren, das aus mehreren Verantwortlichen besteht. Eine klare Aufgabenverteilung kann den betrieblichen Brandschutz effizienter gestalten:
Ein gut organisiertes Team kann Notfallsituationen besser bewältigen und sorgt für eine koordinierte Brandbekämpfung und Evakuierung.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt in einer Schulung, die theoretische und praktische Inhalte kombiniert. Diese Schulung umfasst:
Um sicherzustellen, dass Brandschutzhelfer stets einsatzbereit sind, wird eine regelmäßige Unterweisung empfohlen. Laut DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 sollte die Schulung spätestens alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung oder hohem Personalwechsel kann eine häufigere Schulung sinnvoll sein.
Ja, ein Arbeitgeber kann diese Aufgabe selbst übernehmen, wenn er über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. Dies kann besonders in kleinen Unternehmen eine praktikable Lösung sein. Allerdings muss er in diesem Fall nachweisen, dass er alle Anforderungen erfüllt und im Brandfall entsprechend geschult und handlungsfähig ist.
Die Benennung und Schulung von Brandschutzhelfern sind essenzielle Maßnahmen, um den betrieblichen Brandschutz zu gewährleisten und die Sicherheit von Mitarbeitern zu verbessern. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie ausreichend geschulte Brandschutzhelfer haben, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und im Notfall richtig handeln zu können. Durch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung und Fortbildung kann der betriebliche Brandschutz kontinuierlich optimiert und an neue Herausforderungen angepasst werden.
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