Inhouse-Schulung

Fortbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen und Fachkräfte gemäß Anhang 2 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203

Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz

Gemäß TRBS 1203 dürfen Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen, die den Explosionsschutz beeinflussen, nur durch geschultes Personal – derzeit sogenannte "befähigte Personen im Explosionsschutz" – durchgeführt werden. Für diese Tätigkeit müssen diese Personen eine einschlägige technische Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Erfahrung mit der zu prüfenden Anlage oder dem zu prüfenden Gerät nachweisen.

Darüber hinaus sind die Kenntnisse durch die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Insbesondere im Hinblick auf das Regelwerk, aber auch auf neue technische Erkenntnisse ist das Thema "Aktualität" für die Prüftätigkeit der befähigten Person im Explosionsschutz entscheidend.

Aktualisieren Sie Ihr Wissen zum Explosionsschutz in unserem Fachseminar und erfüllen damit gleichzeitig die Pflicht zur wiederkehrenden Unterweisung. Lassen Sie sich von unserem Experten beraten und nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Teilnehmern.

§ Dieses Seminar gilt als Fortbildungsmaßnahme für befähigte Personen und Fachkräfte im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203.


Die Lernziele der Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz

  • In dieser Fortbildung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und aktuellen Anforderungen durch die GefStoffV, die BetrSichV und das Technische Regelwerk (TRBS) bzw. wichtige Normen im Explosionsschutz.
  • Sie frischen Ihr Wissen über Ihre Aufgaben und Prüftätigkeiten als befähigte Person auf und tauschen sich mit anderen Teilnehmern über die Herausforderungen der Tätigkeit als befähigte Person aus.
  • Sie erhalten in diesem Seminar das zum Erhalt der Fachkunde erforderliche aktualisierte Fachwissen.

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