Zum Seminar
Stufe 2S beschreibt die Fachkunde für das sichere und selbständige Arbeiten an Hochvoltsystemen. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.
Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Die Fachkundige Person (FHV) nach Stufe 2S ist befähigt, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Hierbei sind auch die Qualifizierungsinhalte nach Stufe 1S inbegriffen. Dazu zählen die Allgemeinen Arbeiten, die nicht unmittelbar das Hochvoltsystem betreffen.
Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden!
Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
-
Qualifizierungsinhalt:
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
-
Für wen?
- Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, z. B. in der Automobilindustrie, in Kfz-Werkstätten, in Land- und Baumaschinenmechatronik, in Autoglas-Werkstätten, in E-Bike Services
- Personen mit elektrotechnischem Beruf/Grundausbildung: z.B. Kfz-Sachverständige
- Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Personen ohne elektrotechnische Ausbildung: Nachweis über eine elektrotechnische Schulung im Umfang von 80 UE, davon mindestens 8 UE Praxis - beispielsweise durch die Ausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)“
-
Nachweis der Fachkunde:
- Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
-
Zeitlicher Umfang:
- Je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 24 UE (davon mindestens 8 UE Praxis) inkl. praktischer Übungen
2 Tage, jeweils 09.00 – 17.00 Uhr, Format: Präsenz, Prüfung
Preis: 795 Euro zzgl. MwSt.
Web-Code: EP-F2S