Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt
Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
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2-Tage Workshop
Praxis pur: Exemplarische Durchführung der Risikobeurteilung an einer Maschine!
In diesem Seminar lernen Konstrukteure, CE-Verantwortliche und Compliance-Verantwortliche Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) eigenständig und rechtssicher durchzuführen.
Seit der Maschinenrichtlinie bzw. der neuen Maschinenverordnung sind Hersteller verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu identifizieren und Risiken bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen zu minimieren. Durch eine ordnungsgemäße Durchführung der Risikobeurteilung werden die gesetzlichen Vorschriften zur Umsetzung der Maschinensicherheit erfüllt.
In dem Seminar vertiefen Sie praxisnah die Verfahren zur Risikobeurteilung und -minderung für die Konstruktion von sicheren Maschinen – von der Gefährdungsidentifikation über die Risikoeinschätzung bis hin zur Ermittlung technischer und ergänzender Schutzmaßnahmen. Dies wird durch Übungen zur Risikobeurteilung und -minderung unter Anwendung einschlägiger harmonisierter Normen sowie zur Ermittlung von Signalwörtern und zur Erstellung von Warnhinweisen in Bezug auf Restrisiken ergänzt.
Die gesetzliche Pflicht für Hersteller von Maschinen zur Durchführung der Risikobeurteilung:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – gültig bis 19.01.2027:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 EU – verbindlich ab 20.01.2027:
Der Hersteller von Maschinen oder dazugehörigen Produkten hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschinen oder dazugehörigen Produkte geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung so konstruiert und gebaut werden, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind oder, falls dies nicht möglich ist, dass alle relevanten Risiken minimiert werden.
Risikominderung
Dieses Seminar wird vom VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme: 
*in der jeweiligen aktuellen konsolidierten Fassung – sofern vorhanden
Harmonisierte und sonstige Normen in der jeweiligen aktuellen Fassung u. a.
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