1. Welche Brandschutzanforderungen gelten für Versammlungsstätten?
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt spezifische Brandschutzanforderungen für Veranstaltungsorte fest. Dazu gehören:
- Flucht- und Rettungswege müssen ausreichend dimensioniert und frei zugänglich sein.
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sind verpflichtend für größere Versammlungsstätten.
- Feuerlöscheinrichtungen müssen in ausreichender Anzahl und gut erreichbar vorhanden sein.
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen wie feuerhemmende Baustoffe und Rauchabschnitte sind zwingend vorgeschrieben.
- Regelmäßige Brandschutzunterweisungen für Mitarbeiter und Veranstalter müssen durchgeführt werden.
2. Wer ist für den Brandschutz in Versammlungsstätten verantwortlich?
Verantwortlich für den Brandschutz in Versammlungsstätten ist in erster Linie der Betreiber oder Veranstalter. Die Verantwortlichkeiten umfassen:
- Sicherstellen, dass alle Brandschutzvorschriften gemäß VStättV eingehalten werden.
- Bestellung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße.
- Umsetzung und Dokumentation von Brandschutzkonzepten und Sicherheitsmaßnahmen.
- Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und Prüfungen.
3. Welche Vorschriften regeln die maximale Personenzahl in einer Versammlungsstätte?
Die zulässige Personenzahl in einer Versammlungsstätte richtet sich nach:
- VStättV-Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
- Der Anzahl und Breite der Fluchtwege.
- Der Gesamtnutzfläche und Bestuhlungsordnung (z. B. Reihenbestuhlung, Stehplätze).
- Vorschriften zur Rettungswegberechnung gemäß Bauordnungen und Brandschutzkonzepten.
4. Welche Brandschutzmaßnahmen müssen bei Großveranstaltungen beachtet werden?
Für Großveranstaltungen gelten besondere Anforderungen an den Brandschutz, darunter:
- Erstellung eines Brandschutz- und Evakuierungskonzepts.
- Einsatz von Brandsicherheitswachen, wenn eine erhöhte Gefährdung besteht.
- Einhaltung der Bestuhlungspläne und Fluchtwegregelungen.
- Vorgaben für Bühnen-, Beleuchtungs- und Dekorationsmaterialien (schwer entflammbar).
- Regelmäßige Räumungsübungen und Brandschutzkontrollen durch Fachpersonal.
5. Welche Anforderungen gibt es an die Flucht- und Rettungswege in Versammlungsstätten?
Die Flucht- und Rettungswege müssen gemäß ASR A2.3 und VStättV folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestbreiten und -höhen für Flure und Ausgänge.
- Gut sichtbare Sicherheitskennzeichnungen nach DIN ISO 23601.
- Beleuchtete Rettungswegschilder mit Notstromversorgung.
- Vermeidung von Engstellen oder versperrten Wegen durch Dekoration oder Technik.
- Direkte Führung ins Freie oder in gesicherte Bereiche.
6. Wie wird der Brandschutz bei temporären Event-Locations gewährleistet?
Für temporäre Veranstaltungsorte, wie Zelte oder Open-Air-Events, gelten folgende Brandschutzmaßnahmen:
- Verwendung von schwer entflammbaren Materialien für Zelte und Bühnen.
- Freihalten von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten.
- Einsatz von Löschmitteln in ausreichender Anzahl.
- Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts.
- Zusätzliche Auflagen für pyrotechnische Effekte oder Spezialeffekte.
7. Was sind die häufigsten Fehler im Brandschutz von Versammlungsstätten?
Häufige Fehler im Brandschutz bei Veranstaltungen sind:
- Vernachlässigung der maximal zulässigen Besucherzahl.
- Fehlende oder unzureichend markierte Fluchtwege.
- Nicht geprüfte oder veraltete Brandschutzkonzepte.
- Einsatz von nicht feuerfesten Dekorationsmaterialien.
- Mangelnde Schulung des Personals in Brandschutzmaßnahmen.
8. Welche Rolle spielen Bestuhlungspläne für den Brandschutz?
Bestuhlungspläne sind ein zentraler Bestandteil der VStättV und regeln:
- Die maximale Anzahl der Sitzplätze und Anordnung der Bestuhlung.
- Die Breite und Position der Fluchtwege zwischen Sitzreihen.
- Vorschriften für Stehplätze, VIP-Bereiche und Bühnenbereiche.
- Die Anforderungen an Barrierefreiheit und Notausgänge.
- Die Vorgaben für Feuerwachen und Löschgeräte je nach Veranstaltungsgröße.
9. Wann sind Brandsicherheitswachen erforderlich?
Eine Brandsicherheitswache ist in folgenden Fällen verpflichtend:
- Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern.
- Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik oder Spezialeffekten.
- Veranstaltungen in Gebäuden mit hoher Brandlast (z. B. historische Bauten, Theatersäle).
- Fehlende automatische Brandmeldeanlagen.
- Auflage durch die Feuerwehr oder Genehmigungsbehörden.
10. Welche Dokumentationen sind im Brandschutz für Versammlungsstätten erforderlich?
Betreiber von Versammlungsstätten müssen folgende Dokumentationen führen:
- Aktuelle Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
- Feuerwehrpläne und Rettungswegpläne nach DIN 14095 und DIN ISO 23601.
- Nachweise über Schulungen und Unterweisungen des Personals.
- Wartungsprotokolle für Brandschutztechnik (Löschanlagen, Rauchmelder, Notbeleuchtung).
- Genehmigungen und Abnahmen für Sonderveranstaltungen durch Behörden.