Manfred Polka
Inhaber der Polka Qualität und HSE Consulting UG, langjährig als Fachkraft für Arbeitssicherheit, externer Lead-Auditor, Occupational Health and Safety-Manager (DGQ) und -Auditor (EOQ) tätig
1-Tag Fachseminar + 1-Tag Vertiefungsseminar
Arbeitsmittel sicher bereitstellen – Anlagen gefahrlos betreiben
Die in 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie den Schutz "Dritter", die sich im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen befinden.
Im Fachseminar erhalten Sie eine schrittweise Anleitung zur erfolgreichen Realisierung der Gefährdungsbeurteilung inklusive praktischer Übungen. Diese gilt als grundlegendes Element zur Unfallvermeidung und Erhaltung der Gesundheit.
Nach dem Besuch des Seminars kennen Sie die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung und wissen, wie Sie gefährdende Faktoren identifizieren und beurteilen können.
Unser Vertiefungsseminar informiert Sie über rechtliche Grundlagen und gibt Ihnen einen Überblick zum Anwendungsbereich und Nutzen der BetrSichV. Sie erhalten außerdem Handlungsempfehlungen zur rechtskonformen Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Im Fachseminar "Effektive Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung" erhalten Sie eine schrittweise Anleitung zur erfolgreichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.
Im Vertiefungsseminar "Die Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis" erfahren Sie alles Wissenswerte zu Aufbau, Inhalt und Anwendung der BetrSichV. Lernen Sie, Arbeitsmittel und Anlagen im Betrieb sicher bereitzustellen und zu nutzen. Darüber hinaus werden auch die Technischen Regeln Betriebssicherheit sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe thematisiert.
Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Notwendige Dokumentation bei der Prüfung von Arbeitsmitteln
Handlungsempfehlungen und Checklisten für die praktische Umsetzung
Diskussion und Erfahrungsaustausch, Ausblick
Diese Seminare sind als Weiterbildungsveranstaltung vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme am Fach- und Vertiefungsseminar jeweils :
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Referent
Inhaber der Polka Qualität und HSE Consulting UG, langjährig als Fachkraft für Arbeitssicherheit, externer Lead-Auditor, Occupational Health and Safety-Manager (DGQ) und -Auditor (EOQ) tätig
Seminare gemäß Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz – Evakuierungen im Unternehmen sicher durchführen!
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der Identifikation, Bewertung und Minimierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmer vor physischen, chemischen und psychischen Risiken geschützt werden. Die Umsetzung ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung trägt zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung umfassen:
Die 7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung bilden ein systematisches Vorgehen zur Identifikation und Behebung von Gefährdungen:
Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erfordert besondere Maßnahmen, da chemische Substanzen erhebliche Risiken bergen können. Wichtige Schritte sind:
Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung stehen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung, darunter:
Häufige Schwierigkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung sind:
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Sie sollte folgende Punkte enthalten:
Um Fehler zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Sichere Nutzung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln
1. Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Nutzung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, die den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen. Zudem definiert sie Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln, die Qualifikation von befähigten Personen und den Schutz vor Explosionsgefährdungen.
Die Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel umfasst eine Vielzahl von Geräten, Maschinen und Anlagen, die am Arbeitsplatz genutzt werden. Dazu gehören:
Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel ist ein zentraler Bestandteil der BetrSichV und dient dazu, potenzielle Gefahren bei der Nutzung von Arbeitsmitteln zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Folgende Schritte gehören zur Gefährdungsbeurteilung:
Eine befähigte Person ist eine fachlich qualifizierte Person, die Arbeitsmittel prüfen und bewerten darf. Laut BetrSichV muss sie folgende Anforderungen erfüllen:
Die Dokumentation der Arbeitsmittelprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis für die Einhaltung der BetrSichV. Sie muss folgende Inhalte umfassen:
Die TRBS konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV und geben Handlungsempfehlungen für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen. Beispiele:
Überwachungsbedürftige Anlagen, wie Druckbehälter oder Hebeanlagen, unterliegen besonderen Vorschriften der BetrSichV. Diese umfassen:
Für die Umsetzung der BetrSichV können Unternehmen auf verschiedene Handlungsempfehlungen und Checklisten zurückgreifen: