1-Tag Intensiv-Seminar + 1-Tag Zertifikatslehrgang

Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß BetrSichV und EN 16034 sowie DIBt, EN 14637 und EN 14677

Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -tore &
Fachkraft für Feststellanlagen

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen regelmäßig durch einen ausgebildeten Sachkundigen überprüft und gewartet werden. Dies ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen, aber auch um im Schadensfall keine Ansprüche bei der Versicherung zu verlieren.

Die Fortbildungen zur Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen vermitteln Fachkräften die hierzu erforderliche Sachkunde nach den neuesten Normen und Richtlinien und den sachgerechten Umgang mit diesen brandschutztechnischen Anlagen.

Beide Fortbildungen können getrennt oder in Kombination gebucht werden:

  • Befähigte Person Brandschutztüren und -tore (Tag 1)
    Mit Teilnahmebescheinigung als Kompetenznachweis „Befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren“
  • Zertifikatslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen (Tag 2)
    Mit Abschlussprüfung und Zertifikat „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIBt, DIN EN 14637 und DIN 14677“.

Damit werden die Voraussetzungen für eine qualifizierte Anlageninstandhaltung geschaffen.

Bei der gleichzeitigen Buchung der Ausbildung „Befähigte Person Brandschutztüren und -tore“ und „Fachkraft für Feststellanlagen“ sparen Sie 10%.

Paragraf Icon

Voraussetzungen Befähigte Person Brandschutztüren und -toren gemäß BetrSichV:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kenntnis der Anlagen
  • im Brandschutz mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit

Voraussetzungen Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14675:

  • abgeschlossene elektrotechnische oder mechanische Berufsausbildung
  • mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten oder
  • Geselle/Facharbeiter gem. DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Unsere Brandschutz-Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme im Brandschutz nach der aktuellen vfdb-Richtlinie anerkannt!


Die Lernziele Ihrer Weiterbildung Befähigte Person Brandschutztüren und -tore + Fachkraft für Feststellanlagen

  • Sie kennen Ihre Aufgaben und Pflichten als „Befähigte Person“.
  • Sie erhalten alle wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Normen.
  • Sie wissen, was bei der Prüfung von BS-Türen/-Toren und FSA zu beachten ist
  • Sie erhalten das Fachwissen, um verantwortungsvoll für sichere und funktionsfähige Feuerschutzabschlüsse zu sorgen und deren Zustand fachgerecht zu bewerten.

Unverbindliche Reservierung

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