Dipl.-Ing. Volker Rödl
Sachverständiger mit staatl. Anerkennung in der Elektrotechnik.
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Bei der "Benannten Stelle", Bereich der Geräteprüfung Explosionsschutz, ist er Experte für den Explosionsschutz durch Eigensicherheit.
4-Tage Lehrgang
Aktualisieren Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie Sicherheit für die Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen
Die ATEX-Richtlinien für den Hersteller (RL 2014/34/EU) und den Betreiber (RL 1999/92/EG), die Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das neu veröffentlichte Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) stellen hohe Anforderungen an den Explosionsschutz sowie an das Errichten, Betreiben und Prüfen von Geräten und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die ständige Weiterentwicklung der Vorschriften und technischen Standards führen bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben immer wieder zu Schwierigkeiten. Umso wichtiger ist es für Sie als verantwortliche Person im Explosionsschutz, Ihr Wissen auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Unser 4-tägiger Lehrgang führt Sie durch die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen und macht Sie mit den wichtigen Aspekten Ihrer Aufgaben vertraut. Setzen Sie den Explosionsschutz in Ihrem Betrieb fachgerecht, rechtskonform und sicher um!
Bei Buchung von zwei oder mehr Modulen erhalten Sie 10% Rabatt!
Voraussetzung: Kenntnisse über die Grundlagen des Explosionsschutzes, analog Modul 1
Voraussetzung: Elektrotechnische Grundkenntnisse
Dieses Seminar wird vom VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme aller Module:
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme eines einzelnen Moduls:
Ø Bewertung zu „Ausbildung zur Prüfung befähigte Personen und Verantwortliche im Explosionsschutz“
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Gesamteindruck | 4,2 | ![]() |
Referenten
Sachverständiger mit staatl. Anerkennung in der Elektrotechnik.
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Bei der "Benannten Stelle", Bereich der Geräteprüfung Explosionsschutz, ist er Experte für den Explosionsschutz durch Eigensicherheit.
Sachverständiger für Explosionsschutz nach § 29a BImSchG
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Dr. Jochen Hübner ist als Sachverständiger auf dem Gebiet des Explosionsschutzes sowohl gutachtlich wie auch als Prüfer von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV tätig. Er ist Sachverständiger nach §29a BImSchG und Mitglied verschiedener Gremien zur Regelsetzung im Explosionsschutz.
Fortbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen und Fachkräfte gemäß Anhang 2 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203
Als Inhouse-Veranstaltung buchen.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten Gem. § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Explosionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um Explosionen und deren Folgen zu verhindern. Explosionen können in verschiedenen Bereichen auftreten, z. B. in der chemischen Industrie, in Kraftwerken, in Bergwerken und in Mühlen. Sie können schwere Sachschäden, Personenschäden und Umweltverschmutzungen verursachen. Der Explosionsschutz ist daher wesentlich, um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten.
Eine befugte Person im Explosionsschutz ist eine Person, die die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzt, um Explosionsschutzmaßnahmen zu planen, zu überwachen und durchzuführen. Befugte Personen müssen über Kenntnisse in den Bereichen Physik, Chemie, Elektrotechnik und Explosionsschutzrecht verfügen. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Die Ausbildung zum Sachkundigen für Explosionsschutz vermittelt Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
Die ExVO ist die Abkürzung für die Verordnung über brennbare Stoffe (Verordnung über brennbare Stoffe). Sie regelt die Lagerung, Handhabung und Verwendung von brennbaren Stoffen. Ziel der ExVO ist es, die Bevölkerung vor Gefahren durch Explosionen und Brände zu schützen.
Eine Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz ist ein systematisches Verfahren zur Identifizierung von Explosionsgefahren und zur Bewertung des Expositionsrisikos. Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung müssen folgende Schritte beachtet werden:
Explosionsschutzmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die getroffen werden, um Explosionen und deren Folgen zu verhindern. Es gibt verschiedene Arten von Explosionsschutzmaßnahmen, z. B.:
Die Zoneneinteilung im Explosionsschutz ist die Einteilung von Bereichen in verschiedene Zonen, in denen unterschiedliche Expositionsrisiken für explosionsfähige Gemische bestehen. Die Zoneneinteilung erfolgt nach der Ex-Richtlinie 100.
Die Kennzeichnung im Explosionsschutz dient der Information von Personen über die Expositionsrisiken in explosionsgefährdeten Bereichen. Es gibt verschiedene Arten von Kennzeichnungen, z. B.:
Die Teilnahme an einem Explosionsschutzkurs bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen:
Die Teilnahme an einem Explosionsschutzkurs ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen eine sinnvolle Investition in Sicherheit und Qualifikation. Die durch die Kursfolge erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten tragen zur Vermeidung von Explosionen, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins bei.