Brandschutzbeauftragter – und nun?
Praxisorientierte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit Löschübungen an Firetrainern
- 02.04. - 03.04.25, Tauberbischofsheim
- 06.05. - 07.05.25, Tauberbischofsheim
- 24.06. - 25.06.25, Tauberbischofsheim
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Inhouse-Schulung
Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2
Zusätzlich zur Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, im betrieblichen Brandschutz auch eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten fachkundig zu unterweisen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt die Anzahl fest, die für das jeweilige Unternehmen nötig ist. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Diese Personen übernehmen dabei wichtige Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung und unterstützen aktiv den Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Unser Fachseminar vermittelt Ihnen alle Kenntnisse die notwendig sind, um Ihre wichtige Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.
Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers und lernen sowohl organisatorische als auch koordinierende Aspekte einer sicheren Evakuierung kennen. Die praktische Löschübung sensibilisiert Sie für Brandgefahren und den korrekten Einsatz von Löschmitteln. Seien Sie optimal vorbereitet und gewährleisten Sie im Ernstfall die Sicherheit der Kollegen und Mitarbeiter.
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
Alarm-, Notfall-, Flucht- und Rettungspläne kennen und verstehen
Das korrekte Verhalten im Evakuierungsfall
Selbstverständlich können die Themen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen ergänzt werden.
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sind Unternehmen verpflichtet, eine „ausreichende Anzahl“ Brandschutzhelfer zu bestellen und ausbilden zu lassen. In der Ausbildung wird der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung sowie die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten geschult.
Fünf-Prozent-Regel Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) für kleine und mittlere Unternehmen in der Regel ausreichend. Hierbei muss auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden. Liegt eine generell erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich sogar die Anzahl der geforderten Helfer.
Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.
Dieses Seminar wird vom VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme:
Diese Schulung ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen (Industrie, Handel, Dienstleistung etc.) und Größen geeignet und richtet sich an Mitarbeiter/-innen aller Ebenen:
Ein Brandschutzbeauftragter ist für die Entwicklung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten zuständig. Er führt regelmäßige Brandschutzbegehungen durch, um Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen. Zudem schult er Mitarbeiter in brandschutzrelevanten Themen und überwacht sicherheitstechnische Anlagen, wie z.B. Rauchmelder und Feuerlöscher. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Brandschutzordnung und Feuerwehrplänen gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.
Eine Weiterbildung im Brandschutz ist entscheidend, um stets über aktuelle gesetzliche Vorgaben und Best Practices informiert zu sein. Dies ermöglicht Brandschutzbeauftragten, effektive Brandschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Sicherheit im Unternehmen erhöhen und rechtliche Anforderungen erfüllen. Durch die Weiterbildung werden auch praktische Fähigkeiten geschult, die im Ernstfall Leben retten können.
Die vfdb-Richtlinie 12-09-01 gibt spezifische Anforderungen und Empfehlungen für die Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten vor. Sie hilft dabei, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und beschreibt die notwendigen Qualifikationen sowie die Aufgabenbereiche eines Brandschutzbeauftragten. Die Richtlinie dient als wichtige Grundlage für die Ausbildung und Tätigkeit im Brandschutz.
Flucht- und Räumungsübungen sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Diese Übungen gewährleisten, dass alle Mitarbeiter mit den Fluchtwegen und den richtigen Verhaltensweisen im Notfall vertraut sind. Regelmäßige Übungen verbessern die Reaktionszeit und tragen dazu bei, Paniksituationen zu vermeiden, indem sie ein geordnetes und sicheres Evakuieren ermöglichen.
Eine Brandschutzbegehung umfasst eine systematische Überprüfung des gesamten Gebäudes, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies beinhaltet die Kontrolle von Fluchtwegen, Feuerlöschern, Rauchmeldern, Notbeleuchtung und anderen sicherheitstechnischen Anlagen. Identifizierte Mängel werden dokumentiert und Maßnahmen zur Beseitigung werden festgelegt, um die Sicherheit zu erhöhen.
Organisatorische Maßnahmen im Brandschutz umfassen die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie die Schulung von Brandschutzhelfern und Mitarbeitern. Darüber hinaus gehören die Durchführung von Brandschutzübungen und die Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen dazu. Die Dokumentation aller Maßnahmen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil, um die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können.
Feuerwehrpläne sind entscheidend für die schnelle und effiziente Koordination von Rettungseinsätzen im Notfall. Diese Pläne geben den Rettungskräften einen Überblick über das Gebäude, die Fluchtwege und sicherheitstechnische Anlagen. Sie ermöglichen eine gezielte und schnelle Rettung von Personen sowie die effektive Bekämpfung von Bränden.
Das Seminar bietet praxisorientierte Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte. Es vertieft Kenntnisse über gesetzliche Anforderungen, aktuelle Richtlinien und Best Practices im Brandschutz. Teilnehmer lernen, wie sie Brandschutzkonzepte entwickeln und umsetzen, Brandschutzbegehungen effektiv durchführen und Mitarbeiter schulen. Das Seminar hilft, die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Teilnehmer sollten bereits als Brandschutzbeauftragte tätig sein oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Grundkenntnisse im Brandschutz sind von Vorteil, um den Seminarinhalten besser folgen zu können.
Praxisorientierte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit Löschübungen an Firetrainern
Gesetzliche Anforderungen im Brandschutz