Inhouse-Schulung

Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer

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Zusätzlich zur Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, im betrieblichen Brandschutz auch eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten fachkundig zu unterweisen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt die Anzahl fest, die für das jeweilige Unternehmen nötig ist. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Diese Personen übernehmen dabei wichtige Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung und unterstützen aktiv den Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Unser Fachseminar vermittelt Ihnen alle Kenntnisse die notwendig sind, um Ihre wichtige Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.

Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers und lernen sowohl organisatorische als auch koordinierende Aspekte einer sicheren Evakuierung kennen. Die praktische Löschübung sensibilisiert Sie für Brandgefahren und den korrekten Einsatz von Löschmitteln. Seien Sie optimal vorbereitet und gewährleisten Sie im Ernstfall die Sicherheit der Kollegen und Mitarbeiter.


Die Vorteile einer Inhouse-Schulung

  • Individuelle, auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Weiterbildung nach Ihren Zeit- und Zielvorgaben
  • Erfahrene Referenten und Experten auf ihrem Gebiet
  • Vorabgespräch mit Ihrem Referenten
  • Weiterbildung bei Ihnen vor Ort
  • Optimales Verhältnis von Aufwand und Nutzen
  • Lernen im Team

Unverbindliche Reservierung

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