Zertifizierung & AuS-Pass
Bei bestandener Spezialausbildung (theoretische Prüfung mit praktischer Schulung) erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und zusätzlich ihren AuS-Pass mit den Details der bescheinigten AuS-Befähigung gemäß DGUV Regel 103-011 (vormals BGR A3).
Wiederholung der „Ausbildung Arbeiten unter Spannung (AuS)“: alle 4 Jahre - empfohlen in der DGUV Regel 103-011 sowie DGUV Vorschrift 3 Abschnitt 3.2.4 und auch DIN VDE 0105-100 Zum Erhalt der fachlichen Befähigung zum Arbeiten unter Spannung gehört auch die erforderliche Fortbildung in der Ersten Hilfe und das regelmäßige Training in der Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Erhalt der Befähigung
Die zum Arbeiten unter Spannung befähigten Mitarbeiter sind nach DGUV Vorschrift 3 Abschnitt 3.2.4 mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung zu unterweisen. Die Teilnahme an dieser Unterweisung wird in dem Pass „Arbeiten unter Spannung“ (AuS-Pass) vermerkt werden.
Nähere Informationen zum Seminar „Jährlichen Sicherheitsunterweisung AuS“ finden Sie hier.
Hinweise
Mitzubringende Schutzkleidung (PSA)/Materialien*:
- Isolierende Schutzhandschuhe
- Isolierende Schutzhelme mit Störlichtbogen-Visier
- Schutzkleidung - mind. Arbeitsjacke - für Elektriker
*Das Mitbringen auch von eigenem Werkzeug wäre wünschenswert, damit Sie mit Ihrem eigenen Equipment trainieren können, ist aber nicht Bedingung.