1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz?
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ist ein zentrales Instrument zur Erfassung, Analyse und Bewertung von Brandgefahren in Unternehmen. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, Brandrisiken frühzeitig zu identifizieren, Schutzmaßnahmen abzuleiten und Gefährdungen für Beschäftigte zu minimieren.
2. Welche gesetzlichen Grundlagen sind für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz relevant?
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an Arbeitsmittel und Anlagen
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände – Technische Regel für Arbeitsstätten zur Brandprävention
-TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen – Schutz vor Brand- und Explosionsgefahren bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung – Anforderungen an Prüfungen und sicherheitsrelevante Maßnahmen
3. Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der GefB BS sicherstellen muss. In der Praxis wird dies oft an Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Sachverständige delegiert. Gemäß vfdb-Richtlinie und VdS 2009 müssen fachkundige Personen mit entsprechender Qualifikation an der Beurteilung beteiligt sein.
4. Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz durchgeführt?
Die Vorgehensweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz umfasst folgende Schritte:
- 1. Vorbereitung und Festlegung des Untersuchungsbereichs
- 2. Identifikation von Brandgefahren (z. B. elektrische Anlagen, Arbeitsstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen)
- 3. Beurteilung des Gefährdungsgrads anhand normativer Vorgaben (ASR A2.2, TRGS 400)
- 4. Festlegung von Brandschutzmaßnahmen (baulich, organisatorisch, technisch)
- 5. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- 6. Regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahmen
5. Welche Brandrisiken müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?
Brandgefahren ergeben sich unter anderem durch:
- Elektrische Defekte oder fehlerhafte Elektroinstallationen
- Offenes Feuer, heiße Oberflächen oder Funkenbildung
- Gefahrstoffe mit hoher Entzündlichkeit (TRGS 400, TRGS 800)
- Mangelnde Sicherheitsmaßnahmen oder unzureichende Notfallpläne
- Fehlende oder defekte Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher oder Brandmelder
6. Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz muss regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern. Aktualisierungen sind erforderlich bei:
- Baulichen Veränderungen oder Umstrukturierungen
- Neuen Arbeitsverfahren oder der Einführung neuer Gefahrstoffe
- Brandvorfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen
- Änderungen in gesetzlichen Vorgaben oder neuen Anforderungen aus ASR A2.2 und TRBS 1111
7. Welche Maßnahmen können aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden?
Basierend auf der Risikoanalyse müssen gezielt Maßnahmen umgesetzt werden, wie:
- Anpassung der baulichen Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege)
- Installation oder Wartung von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen)
- Erstellung von Brandschutzplänen und Evakuierungskonzepten
- Schulung der Mitarbeiter zu Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
- Implementierung organisatorischer Maßnahmen wie regelmäßige Brandschutzübungen
8. Was ist der Unterschied zwischen der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz und einer Brandschutzordnung?
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ist eine individuelle Analyse der Brandrisiken in einem Betrieb und dient zur Ableitung von Schutzmaßnahmen. Sie basiert auf gesetzlichen Anforderungen wie dem ArbSchG, ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und TRBS 1111 (Technische Regel für Betriebssicherheit.)
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 hingegen ist eine festgelegte Verhaltensanweisung für den Brandfall, die in öffentlichen Gebäuden oder Arbeitsstätten ausgehängt wird.
9. Wie kann die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz dokumentiert werden?
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht und sollte folgende Inhalte umfassen:
- Identifizierte Brandgefahren und Gefährdungsquellen
- Ermittelte Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten
- Prüfintervalle und Überwachungskriterien
- Nachweise über durchgeführte Schulungen und Unterweisungen
- Anpassungen und Fortschreibungen der Beurteilung
10. Welche Rolle spielt die vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte?
Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 legt fest, dass Brandschutzbeauftragte regelmäßig geschult und weitergebildet werden müssen. In der GefB BS spielen sie eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen. Eine pflichtgemäße Weiterbildung sorgt dafür, dass sie immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben sind.