Der Gesetzgeber (§ 5 ArbSchG) fordert von jedem Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In diesem Kontext stellt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ein wesentliches Instrument in Unternehmen dar, um Gefährdungen präventiv zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für die Erstellung einer GefB BS wird eine besondere Fachkunde gefordert.
Pflicht zur Weiterbildung nach vfdb-Richtlinie
Nach den aktuellen vfdb-Richtlinien haben sich Brandschutzbeauftragte regelmäßig weiterzubilden. Darüber hinaus fordern die gesetzlichen
Grundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Verkaufsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Vorschriften der Berufsgenossenschaften) aktuelle Konzepte für den Brand- und Arbeitsschutz.
Unsere Brandschutz-Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme im Brandschutz nach der aktuellen vfdb-Richtlinie anerkannt!
In unserem Fachseminar lernen Sie, die gesetzlichen Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz rechtssicher in die Praxis umzusetzen. Sie erhalten einen Überblick, wie Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Darüber hinaus wird die Vorgehensweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach den ASR A2.2 intensiver betrachtet und anhand von praktischen Übungen vertieft. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage eigenständig eine GefB BS zu erstellen bzw. aktiv an ihrer Erstellung mitzuwirken. Schätzen Sie Risiken richtig ein und ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
Die Lernziele Ihrer Weiterbildung Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie Brandgefährdungen in Unternehmen ermittelt und beurteilt werden.
Anhand von praktischen Übungen wird die Vorgehensweise und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach den ASR A2.2 vertieft.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage eigenständig an eine Gefährdungsbeurteilung BS zu erstellen bzw. aktiv an ihrer Erstellung mitzuwirken.
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz kennen und anwenden
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen im Brandschutz
Praktische Beispiele
VdS 2009 Brandschutz-Management
Mögliches Schema zur Ermittung und Beurteilung von Brandgefährdungen
Maßnahmenfestlegung: Was lässt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für die Praxis ableiten?
Praktische Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen gemäß aktueller Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
Weitere wichtige Vorgaben für die GefB BS
Baugesetze
BG-Bestimmungen
Vorgehensweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Die richtige Vorbereitung
Ermittlung von Gefährdungen
Beurteilung der Gefährdung
Festlegung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen
Dokumentation
Stetiges Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Praxisübung: Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Dieses Seminar wird vom VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme:
Brandschutzbeauftragte, die bereits die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert haben und über Erfahrung in der betrieblichen Praxis verfügen
Leitung Brandschutz/Werkfeuerwehr
Brandschutzverantwortliche
Leitung Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Referent
Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl
Inhaber des Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik in München mehr
Seit 1986 weltweit für Industrieunternehmen beratend tätig. Heute arbeitet der mehrfache Fachbuchautor freiberuflich als beratender Ingenieur, Inhaber des Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik in München, Brandschutzsachverständiger, Neubauberatungen, Sicherheitsanalysen von Unternehmen mit den Schwerpunkten Brand-, Einbruch- und Arbeitsschutz.